Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
seit 01.05.2025 sollte die Möglichkeit bestehen digitale Passbilder in den Behörden machen zu lassen. Jedoch stehen uns die angeforderten Bildaufnahmegeräte der Bundesdruckerei noch nicht zur Verfügung.
Eine Aufnahme der Passbilder in unserem Haus ist somit leider noch nicht möglich.
Bitte bringen Sie zur Beantragung Ihres neuen Dokumentes derzeit also ein digitales Passbild (mit QR-Code) mit.
Bei Rückfragen melden Sie sich gerne unter 08206/9610-0 bei uns.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre
Verwaltungsgemeinschaft Prittriching
§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Ausnahme: Besitz eines gültigen Reisepasses
Infos zur Ausstellung:
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich (die persönliche Anwesenheit gilt auch für minderjährige Kinder) beim Einwohnermeldeamt gestellt werden.
Bitte legen Sie zur Beantragung folgende Unterlagen vor:
Bitte beachten Sie:
Kosten: