Verwaltungsgemeinschaft Prittriching
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Ausweisdokumente

Reisepass

Deutsche Staatsangehörige sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorzulegen.

Ausnahme: Besitz eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Personalaus-weises.

 

Infos zur Ausstellung:

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich beim Einwohnermeldeamt gestellt werden.

Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • biometrisches Passbild
  • alten Reisepass
  • Geburtsurkunde (ledige Personen)
  • Heiratsurkunde (verheiratete, geschiedene, verwitwete Personen)              bei Erstbeantragung in unserer Gemeinde

 

 

Fototafel
Fotomustertafel2007.pdf
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Bitte beachten Sie:

  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung ab 10. Lebensjahr ist erforderlich
  • Die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei drei bis vier Wochen
  • Bei einem Express-Reisepass beträgt die Bearbeitungszeit ca. 4 Tage
  • Bei Beantragung unter 18 Jahren muss eine schriftliche Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.

 

Kosten:

  • Für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr  37,50 €              Gültigkeit: 6 Jahre
  • Für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr  60,00 €            Gültigkeit: 10 Jahre
  • Express-Reisepass  91,00 €
Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines Reisepasses vor dem 18. Lebensjahr
Zustimmungserklärung_Ausstellung eines R[...]
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