Deutsche Staatsangehörige sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorzulegen.
Ausnahme: Besitz eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Personalaus-weises.
Infos zur Ausstellung:
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich beim Einwohnermeldeamt gestellt werden.
Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Bitte beachten Sie:
Kosten:
Infos zum neuen Personalauswies finden sie hier: