§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des
Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich
überwiegend in Deutschland aufhalten.
Ausnahme: Besitz eines gültigen Reisepasses
Infos zur Ausstellung:
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich (die
persönliche Anwesenheit gilt auch für minderjährige Kinder) beim Einwohnermeldeamt gestellt werden.
Bitte legen Sie zur Beantragung folgende Unterlagen vor:
- derzeitigen Kinderreisepass, Personalausweis bzw. Reisepass
- aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- Geburtsurkunde (ledige Personen) oder Heiratsurkunde (verheiratete, geschiedene, verwitwete
Personen) bei Erstbeantragung in unserer Gemeinde
Bitte beachten Sie:
- Persönliche Anwesenheit, auch bei minderjährigen Kindern, erforderlich
- Bei einer Beantragung unter 18 Jahren ist eine Zustimmungserklärung von beiden
Sorgeberechtigten zu unterzeichnen (persönlich im Rathaus)
- Die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei vier bis sechs Wochen
Kosten:
- Für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 37,50 € - Gültigkeit: 6
Jahre
- Für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 60,00 € -
Gültigkeit: 10 Jahre
- Express-Pass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 69,50 € - Gültigkeit: 6
Jahre
- Express-Pass ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 91,00 € - Gültigkeit: 10
Jahre