Fischereischein auf Lebenszeit:
Vorraussetzungen:
Der Antragsteller muss mindestens 14 Jahre alt sein und er muss die staatliche
Fischerprüfung oder eine
gleichgestellte Prüfung (nähere Informationen dazu erteilt die Verwaltungsgemeinschaft) bestanden haben.
Dieser Fischereischein ist auf Lebenszeit gültig.
Gebühr:
35,00 €
Fischereiabgabe: siehe Liste "Fischereiabgabe" unten
(ist nach Alter gestaffelt, je älter der Antragsteller ist, desto niedriger ist die Fischereiabgabe).
Der Fischereischein auf Lebenszeit kann auch nur mit einer Bezahlung für 5 Jahre beantragt
werden.
D. h. die Gültigkeit des Fischereischeins wird begrenzt auf 5 Jahre. Der Fischereischein kann nach
Ablauf
dieser Frist wieder verlängert werden.
Gebühr:
35,00 €
Fischereiabgabe: 40,00 €
Nach Ablauf der 5 Jahre erneute Verlängerung:
Gebühr:
5,00 €
Fischereiabgabe: 40,00 €
Jahresfischereischein:
Vorraussetzungen:
Der Antragsteller muss volljährig sein und darf keinen Wohnsitz in
Deutschland haben.
Die tatsächliche Gültigkeit beträgt höchstens 3 Monate, die vom Antragsteller selbst bestimmt werden können.
Gebühr: 7,50 €
Fischereiabgabe 15,00 €
Jugendfischereischein:
Vorraussetzungen:
Das Mindestalter für die Ausstellung des Jugendfischereischeins ist 10 Jahre, er gilt bis zum 18. Geburtstag.
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung bestanden haben, erhalten
grundsätzlich den
Fischereischein auf Lebenszeit. Auf ausdrücklichen Antrag kann aber auch ein Jugendfischereischein ausgestellt werden.
ACHTUNG:
Der Jugendfischereischein berechtigt ausnahmslos zum Fischen nur in Begleitung eines verantwortlichen
Volljährigen, der einen gültigen Fischereischein besitzen muss. Diese Regelung gilt auch für einen Jugendlichen,
der trotz bestandener Fischerprüfung einen Jugendfischereischein hat.
Gebühr:
5,00 €
Fischereiabgabe: 10,00 €
(kann je nach Alter des Antragstellers gekürzt werden)
Für die Beantragung aller Fischereischeine bei der Verwaltungsgemeinschaft gilt folgendes
gemeinsam:
1. Benötigt wird ein aktuelles Foto und
2. der Nachweis der bestandenen Fischerprüfung (bei Fischereischein auf Lebenszeit)
Die anfallenden Gebühren sind bereits bei der Beantragung zu bezahlen.