§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Ausnahme: Besitz eines gültigen Reisepasses
Infos zur Ausstellung:
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur persönlich (die persönliche Anwesenheit gilt auch für minderjährige Kinder) beim Einwohnermeldeamt gestellt werden.
Bitte legen Sie zur Beantragung folgende Unterlagen vor:
Bitte beachten Sie:
Kosten:
Infos zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA-INFO/Index.html
Infos zur eID-Karte
Weitere Informationen erhalten Sie im Informations- und Serviceportal des Bundesinnenministeriums unter www.personalausweisportal.de.