Verwaltungsgemeinschaft Prittriching
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Ausweisdokumente

Personalausweis

Deutsche Staatsangehörige sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorzulegen.

Ausnahme: Besitz eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Personalaus-weises.

 

Infos zur Ausstellung:

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur persönlich beim Einwohnermeldeamt gestellt werden.

Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • biometrisches Passbild
  • alten Personalausweis bzw. Reisepass
  • Geburtsurkunde (ledige Personen)
  • Heiratsurkunde (verheiratete, geschiedene, verwitwete Personen) bei Erstbeantragung in unserer Gemeinde

 

Fotomustertafel
Fotomustertafel2007.pdf
PDF-Dokument [183.5 KB]

Bitte beachten Sie:

  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung ab 10. Lebensjahr ist erforderlich
  • Die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei drei bis vier Wochen
  • Bei Beantragung unter 16 Jahren muss eine schriftliche Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.

 

Kosten:

  • Für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr  22,80 €  -  Gültigkeit: 6 Jahre
  • Für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr  37,00 €  -  Gültigkeit: 10 Jahre
  • Vorläufiger Personalausweis  10,00 €                                    -  Gültigkeit: 3 Monate

 

Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr
Zustimmungserklärung_Ausstellung eines P[...]
PDF-Dokument [13.6 KB]

Weitere Informationen erhalten Sie im Informations- und Serviceportal des Bundesinnenministeriums unter www.personalausweisportal.de.

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