Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Die Grundlage ist das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023).
Für Kinder können somit nur noch reguläre Reisepässe oder Personalausweise beantragt werden. Diese sind dann (unter 24 Jahren) sechs Jahre gültig und werden bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Bitte beachten Sie hierfür eine Bearbeitungszeit von ca. 4-8 Wochen ab Antragsstellung.
Für die Ausstellung eines Personalausweises bzw. Reisepasses werden folgende Unterlagen benötigt: