Aufgrund europäischer Vorgaben sind seit dem 26.06.2012 Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenz-übertritt.
Alle Kinder müssen bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Für die Eltern als Passinhaber bleibt der Reisepass dagegen uneingeschränkt gültig.
Ein Kinderreisepass kann für Kinder ab Geburt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Er ist nur noch 1 Jahr gültig.
Da sich Kinder im Lauf der Zeit verändern, gibt es die Möglichkeit den Pass zu aktualisieren. In diesem Fall wird ein neues Foto und die aktuelle Größe und Augenfarbe benötigt. Am Ablaufdatum wird jedoch nichts verändert.
Dies ist nur möglich, wenn Sie den Kinderreisepass verlängern lassen.
Dazu wird ein neues Foto, die aktuelle Größe und Augenfarbe sowie eine Zustimmungserklärung benötigt.
Zum Aktualisieren bzw. Verlängern ist der Kinderreisepass vorzulegen.
Infos zur Antragsstellung:
Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses kann nur persönlich beim Einwohnermeldeamt gestellt werden.
Dazu wird ein neues Foto, die aktuelle Größe und Augenfarbe, eine Zustimmungserklärung sowie ab dem 10. Lebensjahr die persönliche Unterschrift des Kindes benötigt.
Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Kosten: